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B-Plan "An den Linden"

24.01.2019

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung (in Textform) des Bebauungsplanes „An den Linden, 1. Änderung und Ergänzung“
hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2018 beschlossen hat, den Bebauungs-plan „An den Linden, 1. Änderung und Ergänzung“ zu ändern.

Zudem wird hiermit bekanntgemacht, dass der Änderungsbebauungsplan (in Textform) nebst Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 05.02.2019 bis 08.03.2019

im Rathaus der Gemeinde Bickenbach, Darmstädter Straße 7, Zimmer Nr. 105, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt wird:

montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 

mittwochs zusätzlich von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr


Wegen Schließung des Rathauses am 04.03.2019 erfolgt die öffentliche Auslegung bis zum 08.03.2019.

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Bickenbach unter www.bickenbach-bergstrasse.de - Aktuelles - Amtliche Bekanntmachungen abgerufen werden.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Bickenbach, Flur 2 Nr. 39/21 (Anwesen Darmstädter Straße Nr. 63, 65 und 67).

Beabsichtigte Planung

Durch diese Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um innerhalb des Gebäudes Darmstädter Straße Nr. 63, 65 und 67 explizit Prüfungslaboratorien mit einer Grundfläche von bis zu 500 m2 zuzulassen.

Jedermann hat das Recht, den Satzungsentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellung-nahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Bickenbach,den 22.01.2019      
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bickenbach

gez. Markus Hennemann Bürgermeister


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Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach

06257 –  93 30 0
 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

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