21.01.2019
Staatsgerichtshof weist Grundrechtsklage der Gemeinde Bickenbach zurück
Gemeinde Bickenbach enttäuscht von Urteil des Staatsgerichtshofes
Staatsgerichtshof weist Klage zurück
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die kommunalen Grundrechtsklagen von insgesamt 17 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Bickenbach sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main mit Urteil vom 16.01.2019 zurückgewiesen.
Der Staatsgerichtshof hat die Klagen der 17 Gemeinden und kreisangehörigen Städte dabei als unzulässig zurückgewiesen. Die Klage der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main hat der Staatsgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen hatten sich mit ihren Klagen gegen zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Neuregelungen des Hessischen Finanzausgleichsgesetztes gewandt, durch die sie sich in ihrem durch Art. 137 der Hessischen Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrecht und in ihrem damit korrespondierenden Anspruch auf angemessene finanzielle Ausstattung zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben sowie ihrem Recht auf kommunale Gleichbehandlung verletzt sehen.
Bickenbachs Bürgermeister Markus Hennemann war persönlich an den Staatsgerichtshof nach Wiesbaden gereist, um die Klageanhörung zu verfolgen. „Ich bin nun enttäuscht, dass der Staatsgerichtshof die Klage der 17 kreisangehörigen Kommunen nicht mal zugelassen hat. Dies zeigt, dass das so genannte Alsfeld-Urteil von 2013 nur ein Pyrrhussieg für die Gemeinden war“
Das Gericht führte u.A. aus, dass die die Kommunen keine finanzielle Notlage nachgewiesen hätten. Dies bedeutet zum Beispiel, dass sie ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen können.
Für Bickenbach, das in den Jahren 2016 117.067 Euro und 2017 217.012 Euro an Solidaritätsumlage gezahlt hat, entsteht eine paradoxe Situation. „Wir haben auf der einen Seite eine Abundanzumlage gezahlt, auf der anderen haben wir in 2016 im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 13.000 Euro und 2017 ein Defizit von 960.000 Euro in den Büchern stehen“, so Bürgermeister Hennemann.
Solidarität gilt auch für die Gemeinde Bickenbach. Der Kommunale Finanzausgleich in Hessen verteilt nun weiterhin nicht gerecht um. „Für mich steht außer Frage, dass die reicheren Kommunen den armen Kommunen solidarisch unter die Arme greifen. Es kann aber nicht sein, dass sieben Prozent der Kommunen 93 Prozent querfinanzieren. Hier ist das Land gefordert die kommunale Grundausstattung sicherzustellen.“ ergänzt Bürgermeister Hennemann.
Die 17 kreisangehörigen Kommunen werden nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese dann mit ihrem Rechtsvertreter analysieren. Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden stehen dann noch aus.
Bickenbach ist auf Basis der Steuerkraft aus 2017 keine „abundante“ Kommune mehr. „Eine Rückzahlung der Abundanzumlage von über 330.000 Euro hätte uns gut gestanden um die aufgelaufenen Defizite auszugleichen“, so Bürgermeister Markus Hennemann abschließend.
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