22.01.2020
Kommunaler Lastenausgleich in Bickenbach
Auch in 2020 können wieder Kostenerstattungen beantragt werden
Wie die Gemeindeverwaltung Bickenbach mitteilt, können sozial bedürftige Familien mit Kleinkindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen, die unter chronischer Inkontinenz leiden, sowie aktive Tageseltern auch für das Jahr 2020 wieder Kostenerstattungen für ihre Mehraufwendungen für die Müllentsorgung beantragen.
Die Höhe dieses „Kommunalen Lastenausgleichs“ ist dabei an die vom ZAW erhobene Gebühr für vier bzw. acht Leerungen einer 80-Liter-Restmülltonne gekoppelt: Familien mit Kleinkindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen erhalten pro anspruchsberechtigter Person eine jährliche Pauschale in Höhe von 51,20 €; aktiven Tageseltern wird ein Betrag in Höhe von 102,40 € pro Jahr zuerkannt.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich sozial bedürftige Familien bzw. Haushalte – wobei die soziale Bedürftigkeit in der Einschätzung der jeweiligen Antragsteller liegt. Die Kostenerstattungen werden für Kleinkinder bis zum abgeschlossenen zweiten Lebensjahr (Geburtsjahrgänge 2018-2020) gegen Vorlage der Geburtsurkunde bzw. für chronisch inkontinente Angehörige gegen eidesstattliche Versicherung oder Vorlage eines ärztlichen Attests gewährt. Darüber hinaus ist jeweils der erste Wohnsitz im Gemeindegebiet nachzuweisen.
Die Anträge sind ab sofort während der regulären Sprechzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) und in Zimmer 304 (2. Stock) des Rathauses erhältlich. Darüber hinaus steht das Formular als PDF-Dokument zum Ausdrucken auf der gemeindlichen Homepage zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt zum 1. Dezember.
Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag für jedes Jahr neu gestellt werden muss und sich nicht automatisch verlängert.
Weitere Fragen beantworten Frau Michel unter 06257/9330-11 bzw. Frau Wieczorek unter 06257/9330-33.
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