12.12.2018
Hundehalterpflichten
Hundehaltung im Gemeindegebiet
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung Bickenbach darauf hin, dass Hundehalter verpflichtet sind, Hundekot auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen und insbesondere Spielplätzen, ordnungsgemäß zu beseitigen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Mitführen von Hunden auf gemeindlichen Spielplätzen gemäß den Hinweisschildern untersagt ist. Die Gemeinde stellt immer wieder fest, dass Straßen Wege und Plätze, auch Kinderspielplätze in erheblichem Maße verunreinigt werden.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit Geldbuße geahndet wird, wenn Abfall, wie auch Hundekot, außerhalb der dafür zugelassene Abfallbeseitigungsanlagen hinterlassen wird.
Im Falle des Hinterlassens von Hundekot auf gemeindlichen Spielplätzen kann dieses sogar als Straftat nach § 326 StGB geahndet werden.
Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Vermeiden Sie, dass Ihr Tier Mitmenschen belästigt oder gar gefährdet.
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