30.04.2021
Nutzungskonflikte vermeiden - Angelzonen achten - Alkoholverbot
Liebe Bickenbacher*innen,
gerne möchte ich heute, auch im Vorfeld des ersten Maies, auf verschiedene Regelungen am Erlensee hinweisen.
Der Erlensee ist das Pachtgewässer des ASV Bickenbach 66 e.V.. Der Verein hat umfangreiche Pflichten für die Erhaltung und Pflege des Gewässers übernommen. Dafür stehen den Mitgliedern verschiedene Bereiche des Ufers als Angelzone exklusiv zur Verfügung.
Oft kommt es zu Konflikten mit Badewilligen und Erholungssuchenden. Daher möchte ich Sie sensibilisieren, dass für Sie die Bereiche im Westen und Nordwesten zur Verfügung stehen. Die Angelzone wurde von der Gemeindevertretung 2021 wie in der Grafik dargestellt festgelegt.
Zudem kommt, dass durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises ein Alkoholverbot im gesamten Bereich des Erlensees incl. der Parkflächen momentan besteht. Dieses wurde auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Monate verhängt, um Ansammlungen von Menschen und das Nichtwahren von Abständen zu vermeiden.
Um unschöne Konflikte zu vermeiden möchte ich Sie bitten sich an diese Regelungen zu halten.
Ich wünsche Ihnen und ihren Familien ein schönes Maiwochenende.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Ihr Markus Hennemann
Bürgermeister
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