05.05.2021
Naturgruppe; Impfungen in der Jugendarbeit; Überbrückungshilfe;
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,
heute haben wir in einer kleinen Runde den Naturkindergarten „Karl Wolf“ eingeweiht. Wie es zu einer solchen Einrichtung gehört mit Regen und Sonnenschein. Ich bin dankbar, dass auch von Karl Wolf seiner Familie Andreas Wolf an der Veranstaltung teilnehmen konnte. Karl Wolf, ein sozial hoch engagierter Kommunalpolitiker, hatte immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Blick. Ich denke, er würde sich freuen, das auf dem Areal des Karl-Wolf Heimes nun wieder viele Kinderfüße Platz gefunden haben.
Nach einer Ende 2019 beginnenden Standortsuche, wurde im Mail letzten Jahres der Standort festgelegt und die finalen Planungen konnten beginnen. Nach weniger als einem Jahr waren die Umbaumaßnahmen und die Herstellung des Wagens abgeschlossen. Letztendlich wurde der Betrieb am 12.4.21 aufgenommen und für bis zu 20 Kindern wird ein Kitaplatz im Grünen angeboten. Ich wünsche der Einrichtung ein herzliches Glück Auf!
Hessen wartet mit Lockerungen für Kreise oder kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100 zunächst noch ab.
„Wie die hessische Staatskanzlei nach den Beratungen des Corona-Kabinetts am Mittwoch bekanntgab, werde darüber erst in der kommenden Woche entschieden. Dann könnte die Beratung im Corona-Kabinett "auch im Lichte der geplanten Öffnungsschritte in den hessischen Nachbarländern" stattfinden.
Das Corona-Kabinett hatte am Mittwoch getagt, um über eine Verlängerung der derzeit gültigen Corona-Verordnung zu beraten. Mit Ausnahme einiger Erleichterungen für Pflege- und Altenheime wurden die bestehenden Verordnungen bis zum 30. Mai verlängert.
Weitere Lockerungen für Genesene und Geimpfte stellte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in Aussicht: "Wer vollständig geimpft ist oder in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden hat, wird Negativ-Getesteten gleichgestellt und darüber hinaus bei den Kontaktbeschränkungen künftig nicht mehr mitgezählt." Gelten soll die neue Kontakterleichterung jedoch erst dann, wenn auch die bundesweiten Lockerungspläne für Genesene und Geimpfte in Kraft treten.“ (Quelle: Hessenschau.de)
Impfen - Zählen
Jugendbetreuer in Sportvereinen zur Priorisierungsgruppe 3?
Dazu teilt die Task Force Impfkoordination folgendes mit:
"Kinder- und Jugendbetreuer haben einen priorisierten Anspruch auf Schutzimpfung (Priorisierungsgruppe 3 - § 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfV) wenn sie in Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit, als Teil der Jugendhilfe, gehört u.a. die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII). Sportvereine können Träger der freien Jugendhilfe sein. Dies kann sich bsp. aus der Satzung des Vereins ergeben. Ein Sportverein (ggf. auch nur eine Abteilung) gehört zur Jugendhilfe wenn im Vordergrund das Erlernen sozialer Umgangsformen steht. Hier kommt es in erster Linie auf die Erfahrung des Miteinanders zwischen jungen Menschen an. Reine Unterhaltungsangebote sind ebenso wenig Bestandteil der Jugendarbeit wie nur auf Leistungserbringung ausgerichtete Sportveranstaltungen (LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Jan Kepert, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 11 Rn. 17).
Als Hilfskriterium kann die Erforderlichkeit des Vorlegens eines erweiterten Führungszeugnisses im Rahmen der Tätigkeit im Sportverein herangezogen werden. Personen die in der Jugendarbeit im Sportverein tätig sind und im Rahmen dieser Tätigkeit regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen (vgl. § 72a SGB VIII) gehören immer zur Priorisierungsgruppe 3." Quelle: HLT
11.300 Betriebe erhalten Überbrückungshilfe III
Zum Ausgleich von Umsatzeinbußen haben rund 11.300 hessische Betriebe eine Bewilligung ihres Antrags auf Überbrückungshilfe III erhalten. Das teilte das hessische Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Seit der Bund das Bearbeitungsverfahren freigegeben habe, seien damit in Hessen rund 79 Prozent der bisher gestellten Anträge bewilligt worden, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) in Wiesbaden mitteilte.
Insgesamt wurden laut Ministerium bisher rund 441 Millionen Euro aus der Überbrückungshilfe III ausgezahlt - rund 209 Millionen Euro als vorab gezahlte Abschläge. Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen von Umsatzeinbußen seit November 2020 entlasten.
Bei der November- und Dezemberhilfe seien jeweils "deutlich mehr als 90 Prozent" der Anträge vollständig bearbeitet und ausgezahlt. Bei den noch nicht abgeschlossenen Anträgen stünden Rückfragen aus oder die Anträge seien erst kurz vor Antragsschluss am 30. April eingegangen. Quelle: Hessenschau online
Abschließend die aktuelle Situation im Landkreis
Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (05.05.2021)
Bestätigte Fälle 10466 (+51)
Todesfälle im Zusammenhang mit COVID 295
7-Tages-Inzidenz 111,1
Gesund 9477*
Akut Erkrankte 694
Seit Beginn der Pandemie in Bickenbach 241(+1)
***ACHTUNG***
Auch am heutigen Tage wurden
abweichende Werte aus dem RKI für den #LaDaDi übermittelt. Es erfolgt eine
Darstellung der uns zur Verfügung stehenden Echtzahlen aus dem Gesundheitsamt.
*Bei der Anzahl der Genesenen legen wir den Richtwert des Gesundheitsamts zugrunde, dass sich Erkrankte i.d.R. spätestens zwei Wochen nach der Infektion wieder erholt haben. Damit lässt sich auch die Zahl der aktuell Infizierten realistischer abbilden.
Aktueller Impf-Status im LaDaDi
Insgesamt wurden Stand 4. Mai (21 Uhr) 57.372 Menschen gegen das Coronavirus geimpft. 16.219 Personen haben bereits die Zweitimpfung erhalten.
Kreiskliniken
Derzeit werden 8 Patienten in der Kreisklinik Groß-Umstadt auf der Normalstation behandelt. In Jugenheim werden 15 Patienten intensivmedizinisch betreut.
Fallzahlen in Hessen & Deutschland
In Hessen gibt es insgesamt 267.721 Fälle (+1.732), verstorben sind 6.982 (+49).
In Deutschland gibt es 3.451.550 (+18.034) Menschen, die am Coronavirus erkrankt sind, davon sind 83.876 (+285) verstorben. Stand: 5. Mai
#BICKENBACHBLEIBTBESONNEN
Bleiben Sie gesund!
Markus Hennemann
Ihr Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
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Bürgerbüro und Fachabteilungen
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Mi zusätzlich 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
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Öffentlich ausliegende Entwürfe von Bauleitplänen können ebenfalls außerhalb der o.g. Öffnungszeiten, nach Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Montag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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