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Klimakommune Bickenbach - Aktionsplan

15.05.2021

CO2 neutral 2050 - erste Schritte gehen!

2020 hat Bickenbach den Schritt unternommen dem Netzwerk Klimakommunen beizutreten und sich damit verpflichtet aktiv an den Klimaschutzzielen zu arbeiten. Neben einer Co2-Start-Bilanz ist ein Maßnahmenplan für die kommenden fünf Jahre aufzustellen. Der Maßnahmenplan ist dynamisch zu sehen und kann immer wieder, unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Ressourcen verändert werden. Er ist maßgeblich für die zu bewilligende Förderung der Maßnahmen.

In der ersten Phase sieht der vorgeschlagene Maßnahmenplan die Analyse der gemeindlichen Gebäude vor. Aus dieser soll ein Prioritäten-Plan von energetischen Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden, deren Umsetzung sich erstmal an den Flächen und der regelmäßigen Nutzung orientiert. Neben den, in Nutzung der Gemeinde stehenden Liegenschaften, werden auch die verpachteten Liegenschaften untersucht. Ergeben sich bei der Analyse anders zu wertende Potentiale, ist der Maßnahmenplan anzupassen.

Zur Förderung: „Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel werden in den kommenden Jahren immer wichtiger. Bis spätestens 2050 wollen wir in Hessen klimaneutral sein. Gemeinsam können wir das schaffen, dafür müssen wir auf allen Ebenen anpacken. Das Land unterstützt Städte und Gemeinden bei dieser Herausforderung und fördert engagierte Klimaschutzprojekte und Projekte, die sich der Anpassung an den Klimawandel widmen. Dafür gibt es die „Richtlinie des Landes

Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen“. Mit der Klima-Richtlinie unterstützen wir Kommunen seit 2016. Im Jahr 2019 wurden die Fördersätze und die Konditionen noch einmal verbessert. Zusätzlich werden nun Mittel aus dem Corona-Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2021 und 2022 werden Klimaprojekte von Kommunen, die Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen sind, und Kommunen mit Windenergieanlagen, mit einem Fördersatz von 100 Prozent vom Land finanziert. Alle anderen Kommunen profitieren ebenfalls und erhalten zehn Prozent mehr als bisher: Das Land übernimmt damit 80 Prozent der Kosten. ......

WELCHE KOSTEN ÜBERNIMMT DAS LAND?

Die Mitgliedskommunen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ und Kommunen mit Windenergieanlagen erhalten 2021 und 2022 Fördersätze von 100 Prozent, andere Kommunen 80 Prozent. Für investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte können Kommunen 2021 und 2022 bis zu 400.000 Euro und kommunale Unternehmen bis zu 200.000 Euro Fördermittel erhalten. Nicht-investive Projekte wie Studien und Analysen im Bereich Klimaanpassung werden mit bis zu 100.000 Euro finanziell unterstützt. Kommunale Informationsinitiativen zu Klimaschutz und Klimaanpassung werden mit bis zu 100.000 Euro gefördert. Die Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich findet keine Berücksichtigung.

GIBT ES BESONDERHEITEN BEI DER FÖRDERUNG?

Gefördert werden sogenannte Maßnahmenpakete. Das heißt, pro Kommune müssen mindestens zwei Klimaschutzmaßnahmen kombiniert werden. Alternativ können auch eine Klimaschutzmaßnahme und eine Klimaanpassungsmaßnahme als Maßnahmenpaket umgesetzt werden“ Quelle Flyer „Gutes Klima für Hessische Kommunen“; Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Als zweites Förderstandbein steht die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Energieberatung von Nicht-Wohngebäuden zur Verfügung.

Die Beratungen finden im PLU-Ausschuss am kommenden Dienstag und der Gemeindevertretung am Donnerstag in einer Woche statt. 

Kontakt


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64404 Bickenbach

06257 –  93 30 0
 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

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