03.11.2021
Situation in Bickenbach - Coronaverordnung - Zahlen
Liebe Bickenbacherinnen und Bickenbacher,
die Corona-Lage hat sich etwas normalisiert, die Pandemie ist aber nicht vorbei, auch wenn wir ein anderes Gefühl haben.
Genau das sehen wir leider auch immer wieder mit Ausbrüchen in Senioreneinrichtungen -auch bei uns, wo wir ein lokalisiertes eingegrenztes Ausbruchgeschehen haben. Das Gesundheitsamt und die Einrichtung haben unverzüglich Maßnahmen zur Eingrenzung eingeleitet.
Damit schießt Bickenbach bei der auf die Kommunen heruntergebrochene Inzidenz im Landkreis leider an die Spitze.
Hessische Landesregierung verlängert Corona-Verordnung
„Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung bis zum 28. November verlängert. Sie wäre am Sonntag ausgelaufen. "Die Situation spitzt sich weiter zu, die Lage ist ernst", sagte Ministerpräindent Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch angesichts steigender Inzidenzen und einer "zunehmend angespannten" Situation auf den Intensivstationen der Krankenhäuser. "Es ist erneut eine gemeinsame Kraftanstrengung gefragt, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird."
Die Schutzverordnung wurde nur in wenigen Punkten geändert:
In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen muss das nicht geimpfte oder genesene Personal ab dem 8. November täglich auf Infektionen getestet werden.
In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen soll es künftig kostenlose Testmöglichkeiten für Besucherinnen und Besucher geben. Die Kosten für die Tests bekommen die Einrichtungen vom Bund erstattet.
Beim 2G-Optionsmodell gibt es eine Lockerung: Künftig können auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bislang unter zwölf Jahren) an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen mit 2G-Regelung betreten. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Corona-Test beziehungsweise das Schüler-Testheft. In Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken bleibt es bei den strengeren Regeln.
Regeln für Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Teilnehmenden ist ein Abstands- und Hygienekonzept ausreichend. Erst bei größeren Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden muss die Veranstaltung vorab vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden. Bei Festumzügen (zum Beispiel an Fastnacht) gelten die gleichen Regeln wie auf Weihnachtsmärkten.
An den Schulen werden die Quarantänebedingungen geändert: Bei einem Corona-Fall in einer Klasse muss künftig nur noch das positiv getestete Kind unmittelbar in Quarantäne (zuvor auch enge Kontaktpersonen oder Sitznachbarn). Dafür müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klasse nach einem bestätigten Corona-Fall 14 Tage lang ihre Maske auch am Platz tragen. Die gesamte Klasse wird zudem täglich getestet.
Bouffier sagte, zunächst würden nur diese "kleinere Anpassungen erfolgen". Noch vor dem Auslaufen der Verordnung am 28. November werde das Corona-Kabinett wieder zusammenkommen, "um auf Grundlage der dann geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen das weitere Vorgehen zu beraten".“ Quelle: Hessische Landesregierung
Zahl der Intensivpatienten nähert sich Warnstufe
„Die durch das Robert Koch-Institut ausgewiesene Hospitalisierungsrate für Hessen liegt aktuell bei 3,61, wie aus einer Übersicht des Sozialministeriums von heute hervorgeht. Vor einer Woche betrug der Wert 3,5. Der hessische Grenzwert für strengere Maßnahmen liegt bei 8.
Die Zahl der Intensivpatienten stieg auf 186 - und liegt damit knapp vor der ersten hessischen Warnstufe von 200. Bei 171 der 186 Intensivpatientinnen und -patienten wurde eine Corona-Infektion nachgewiesen, bei 15 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren noch 162 Betten mit Covid-19-Patienten belegt.
Die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung sind an ein zweistufiges Konzept gekoppelt: Stufe eins wird wichtig, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt. Stufe zwei gilt, wenn der Hospitalisierungswert über 15 liegt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400. Welche Maßnahmen dann greifen würden, ist noch nicht festgelegt“. Quelle: Hessenschau
"Die Pandemie ist alles andere als vorbei"
Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Deutschland mahnt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Kampf gegen das Coronavirus nicht nachzulassen. "Die Pandemie ist alles andere als vorbei", warnte der CDU-Politiker. Die vierte Welle sei "mit voller Wucht" da.
Auch der Chef des Robert Koch-Institutes, Lothar Wieler, sprach von "erschreckenden Zahlen". Allein in den vergangenen 24 Stunden meldete sein Institut fast 20.400 Neuinfektionen. Auch die Zahl der Menschen, die infolge einer Erkrankung sterben, steige wieder an, ebenso wie die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen, warnte Wieler weiter. Quelle: Tagesschau
Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (Stand 03.11.21)
Bestätigte Fälle: 13.705
Todesfälle: 322
7-Tages-Inzidenz: 92,7
Gesund 12.921
Aktuell Infizierte 462
Bickenbach(gesamt) 316
Kreiskliniken
Der Standort Groß-Umstadt behandelt derzeit 5 Covid-Patienten auf der Normalstation und eine Person intensivmedizinisch. In der Kreisklinik in Jugenheim werden 10 Covid-Patienten intensivmedizinisch betreut. Quelle Landkreis Darmstadt-Dieburg
Fallzahlen in Hessen & Deutschland
„In Hessen gibt es insgesamt 358.327 Fälle (+1.764), verstorben sind 7.872 (+10). In Deutschland gibt es 4.638.419 (+20.398) Menschen, die am Coronavirus erkrankt sind, davon sind 96.027 (+194) verstorben. Stand: 3. November
Hospitalisierungsinzidenz
Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 3,61 pro 100.000 Einwohner (03.11.2021). Eine Woche zuvor betrug der Wert 3,5 pro 100.000.
Zahl der mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten
Nach der IVENA Sonderlage waren am 2.11.2021 um 11:00 Uhr 186 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 171 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 15 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 162 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten.“ Quelle: HMSI Bulletin
Bleiben Sie achtsam!
Ihr Markus Hennemann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Bickenbach
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