29.12.2021
Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk auf bestimmten öffentlichen Plätzen im Landkreis Darmstadt-Dieburg Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 auf bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen. Hiervon sind auch Plätze in Bickenbach betroffen. Außerdem ist die Allgemeinverfügung auf der Webseite www.ladadi.de sowie auf perspektive.ladadi.de veröffentlicht.
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