Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://bickenbach-bergstrasse.de veröffentlichte Website  der Gemeinde Bickenbach. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4  der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 02.04.2025 bis 09.04.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise barrierefrei.

Die nachstehend aufgeführten Inhalt sind nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dateien, die auf der Webseite zum Download angeboten werden
  • Inhalte in Leichter Sprache sind nur an wenigen Stellen vorhanden
  • Inhalte in Gebärdensprache sind nicht vorhanden
  • die Alternativtexte für Bilder, Downloads und Links sind noch nicht überall hinterlegt

Geplante Maßnahmen

Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.

  • Alternativtexte für Bilder, Downloads und Links sollen verbessert und ausbaut werden (dieses Ziel soll bis Ende 2025 erreicht sein)
  • Inhalte sollen zunehmend auch in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden

Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an nfbcknbch-brgstrssd.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen bei der Gemeinde Bickenbach:

Gemeindeverwaltung Bickenbach
Darmstädter Str. 7
64404 Bickenbach
Tel. 06257 – 93 30 0
Fax 06257 – 93 30 18
info@bickenbach-bergstrasse.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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